Für Halter von Rindern, Schweinen und Kälbern beeinflusst die Fütterung die Gesundheit und Leistung der Tiere sowie viele Abläufe im Betrieb. 2025 ging es weniger um eine neue Einheitsration als darum, wie Betriebe Futter passend zum Bedarf, sicher und nachvollziehbar mischen. Eine Ration ist die tägliche Futtermenge für ein Tier oder eine Tiergruppe. Sie richtet sich nach Alter, Leistung und Haltung.
2025 standen drei Fragen im Vordergrund: Wie lassen sich Futtermischungen gleichmäßig herstellen? Wie gehen Betriebe mit Futterzusatzstoffen um? Und wie können sie Umweltwirkungen wie Methanemissionen verringern? Zugleich änderten sich einzelne Vorschriften. Änderungen der deutschen Futtermittelverordnung traten am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie gehörten zur Entwicklung rund um 2025, galten aber nicht schon während des gesamten Jahres 2025.
Gleichmäßige Mischungen und saubere Futterwege
Wer Futter selbst mischt, muss die Bestandteile gleichmäßig verteilen. Homogenität beschreibt, wie gleichmäßig Mineralstoffe oder Vormischungen im fertigen Futter verteilt sind. Kreuzkontamination liegt vor, wenn unerwünschte Stoffe aus einer Futtercharge in eine andere gelangen, zum Beispiel über gemeinsam genutzte Misch- oder Fördertechnik.
Die im März 2026 veröffentlichte EU-Leitlinie zum Mischen und zur Vermeidung von Verschleppungen ist eine Empfehlung, keine rechtsverbindliche Vorschrift. Sie soll vor allem Behörden helfen, Maßnahmen und Verfahren zu bewerten. Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbands betrifft das Thema besonders Betriebe, die selbst mischen oder kleine Mengen Vormischungen einsetzen. Dazu kommen Betriebe, die mehrere Tierarten mit derselben Technik füttern oder Futter selbst lagern und umfüllen. Wer fertiges Mischfutter direkt verfüttert, ist in der Regel weniger betroffen.
Ein Betrieb mit Hofmischer sollte zuerst prüfen, wo er kleine Zusätze abmisst und wie er Mischungen, Förderanlagen und Lagerbehälter nutzt. Saubere Abläufe und genaues Abmessen helfen, ungleichmäßige Mischungen und Verschleppungen zu vermeiden. Die Leitlinie schafft selbst keine neue Pflicht. Betriebe sollten anhand der geltenden Vorschriften und ihrer eigenen Tätigkeit prüfen, welche rechtlichen Anforderungen für sie gelten.
Zusatzstoffe und Klimawirkung
Futterzusatzstoffe sind Stoffe wie Vitamine oder Enzyme, die dem Futter für einen bestimmten Zweck zugesetzt werden. Bei Rindern geht es in der Debatte auch um Zusätze, die den Methanausstoß senken sollen. Methan entsteht bei der Verdauung von Wiederkäuern und trägt zum Treibhauseffekt bei.
Ein Beitrag von 2023 zu Bovaer, einem solchen Zusatzstoff, stellte fest, dass der Markt die Emissionsminderung damals nicht honorierte. Die Einschätzung von 2023 sagt nichts über heutige Preise oder die aktuelle Marktlage aus. Für Betriebe zählt neben der möglichen Wirkung, ob sich der Einsatz unter den eigenen Haltungs- und Fütterungsbedingungen lohnt. Dabei spielen auch Aufwand und Kosten eine Rolle. Eine pauschale Dosierung lässt sich daraus nicht ableiten. Maßgeblich sind die zugelassene Verwendung und fachliche Beratung.
Die EU-Kommission hat außerdem ein Vereinfachungspaket für Lebens- und Futtermittel vorgeschlagen. Es sieht unter anderem vereinfachte Verlängerungen von Zulassungen für Zusatzstoffe und eine digitale Kennzeichnung vor. Die Kommission bezifferte mögliche Einsparungen als eigene Schätzung. Die Vorschläge sind noch kein geltendes Recht. Betriebe sollten deshalb prüfen, was bereits beschlossen ist und welche Änderungen noch angekündigt sind.
Was sich ab 2026 rechtlich ändert
Die 57. Änderung der Futtermittelverordnung wurde am 2. Dezember 2025 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Gegenüberstellung der geänderten Vorschriften zeigt Änderungen unter anderem bei Arzneifuttermitteln und Zwischenerzeugnissen auf dem Weg zum fertigen Futtermittel. Auch Fütterungsvorschriften und Anforderungen an Betriebe wurden geändert.
Die Überschriften allein zeigen nicht zuverlässig, welche Pflichten für einen bestimmten Betrieb gelten. Wer Arzneifuttermittel herstellt oder verwendet, selbst Futter mischt oder eine Pflicht zur Anzeige oder Registrierung vermutet, sollte den geltenden Verordnungstext prüfen und sich an die zuständige Behörde wenden. Zuerst sollte der Betrieb klären, welche Aufgaben er übernimmt: Bezieht er nur fertiges Futter, oder stellt, mischt, lagert und transportiert er auch selbst Futter?
Was Betriebe jetzt prüfen sollten
Zuerst sollte der Betrieb erfassen, woher sein Futter kommt und wie es im Betrieb weiterläuft: Welche Futtermittel kauft er ein, welche mischt er selbst? Welche Geräte oder Silos nutzt er für mehrere Chargen oder Tiergruppen? Kälber, Sauen und Mastschweine haben unterschiedliche Bedürfnisse und bekommen Futter in unterschiedlichen Formen. Deshalb lässt sich eine Mischung nicht ohne Prüfung von einer Gruppe auf eine andere übertragen.
Danach sollten Betriebsleiter prüfen, ob die Waagen für die abgewogenen Mengen geeignet sind und ob sich kleine Zusätze zuverlässig untermischen lassen. Außerdem sollten sie prüfen, ob Geräte nach einem Wechsel des Futtermittels gereinigt werden müssen. Diese Kontrollen dienen der Vorsorge. Sie ersetzen weder die Prüfung der Rechtslage noch eine Rationsberechnung durch eine Beratung oder Fütterungsexperten.
